
Das Franziskus Spital ist 2017 durch Fusion des Hartmannspitals (Wien 5) und des Krankenhauses St. Elisabeth (Wien 3) entstanden. Herz-Kreislauf und Atmung, Leisten- und Bauchwandbrüche, Brustgesundheit, multifunktionale Schmerzmedizin, Akutmedizin für den Menschen im Alter mit Schwerpunkt Diabetes und Rehabilitation sowie die kooperative Gesundheitsversorgung mit Partnern in Wien sind die Spezialisierungen dieses Wiener Traditionskrankenhauses. Alle Fächer und Berufsgruppen achten auf eine hohe Qualität, Individualität und Herzlichkeit in der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.
Wir suchen
DGKP oder Biomedizinische Analytiker*in für das Schlaflabor (m/w/d)


Ihr Aufgabenbereich
- Management der Patient*innen im Schlaflabor und Teilnahme an Befundbesprechungen mit den Oberärzt*innen
- Polysomnographische Aufzeichnungen
- Auswertung und Signalbereinigung der Schlafuntersuchung
- Einstellung auf eine nicht invasive Maskenbeatmung (CPAP, BIPAP)
- Maskenanpassungen sowie Problembehebungen
- Durchführung von Blutgasanalysen, Lungenfunktionstests und Spiroergometrien
Was wir von Ihnen erwarten
- Abgeschlossene Ausbildung zur DGKP oder Biomedizinische-Analytik Ausbildung
- Vorkenntnisse der Funktionsdiagnostik (kardiorespiratorisch, neurophysiologisch) von Vorteil
- IT Kenntnisse
- Teamfähigkeit, Lernfähigkeit und soziale Kompetenz
- Bereitschaft für Nachtdienste (bei Vollzeit ca. 8 Nachtdienste/Monate - auch an Sonn- und Feiertagen)
Was wir anbieten
- Selbständiges Arbeiten und Teilhabe am Therapieerfolg unserer Patient*innen nach einer individuellen Einschulung
- Abwechslungsreiche Tätigkeit in einem angenehmen und kollegialen Betriebsklima
- für die Zeit der Einschulung (1 - 3 Monate) 40h/w, danach Teilzeit (mind. 20h/w) möglich
- flexible Dienstplaneinteilung
- Aus- und Weiterbildungsmöglichkeit
- Öffentlich gut erreichbaren, zentralen Arbeitsplatz
- Sozialleistungen (z.B.: gefördertes Mittagessen aus Frischküche, Impfungen,…)
Das kollektivvertragliche Mindestgehalt für Vollzeit beträgt € 3.712,- brutto pro Monat (inkl. fixer Zulagen) und ist je nach individuell anrechenbaren Vordienstzeiten entsprechend höher. Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste werden gesondert vergütet.